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 Deutsches Reich:                                                                             Großdeutsches Reich:

ist das europäische Kernland einschließlich seiner                                 Erweiterung der deutschen Staats-  Schutzgebiete bis zur Abtretung an den Völkerbund 1920                     Gebiet mit dem Anschluß Österreichs

Ausland / Kolonie (Deutsch) Kolonie / Reichsangehörigkeit


Geschichtliche Entwicklung der Reichsangehörigkeit von 1913 bis 2010


1919 Die deutschen Kolonien befinden sich im Ausland  
     
1919 RuStAG Ausland oder Inland - Doppelte Staatsangehörigkeit  
  deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat Inland/Heimat
  oder  
  die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt. Ausland/Kolonie
     
1928 Dr. Walter Schätzel:  
  Die unmittelbare Reichsangehörigkeit ist ein Produkt der auswärtigen  
  und kolonialen Ausdehnung des Reiches. Sie ist trotz des Verluste des  
  deutschen Kolonialreiches nicht von selbst fortgefallen. Ausland/Kolonie
     
1920 werden die deutschen Kolonien an den Völkerbund abgetreten.  
     
1934 Deutschland (das Kernland) wird selbst zu Kolonie.  
     
1934 Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 05.02. RGBI. I S85 Ausland/Kolonie
  Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit StAG = R = Reichs-
    angehörigkeit
1936 neue Auflage Neues Staatsrecht Seite - 54. II 1.a) R = StAG  
  Die Reichsangehörigkeit wird unmittelbar als deutsche Staatsangehörigkeit Reichs-
  erworben. angehörigkeit
    =
2010 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG 1913) BGBI. I S. 1864 08.12.2010 Kolonialrecht
  BGBI. Teil III  
  102.2 R = StAG 1934 Reichsangehörigkeit = unmittelbare deutsche  
  Staatsangehörigkeit, ist beseitigt.  
  102.1 StAG 1913 unmittelbare deutsche Staatsangehörigkeit ?  
     
  §1 Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche  
  Staatsangehörigkeit besitzt.  
  §2Deutscher ist wer die unmittelbare Reichsangehörigkeit besetzt.  
  (weggefallen 1999)  
     
  1913 Die unmittelbare Reichsangehörigkeit ist für die auswärtigen Kolonien  
     
  Deutschland wird selbst zu Kolonie.  
     
  1934 Die unmittelbare deutsche Staatsangehörigkeit ist die  
  Reichsangehörigkeit für die Kolonie Deutschland.  
     
  2010 Die Reichsangehörigkeit (unmittelbare deutsche Staatsangehörigkeit)  
  wurde beseitigt. Kolonialrecht
    =
  Die BRD täuscht das deutsche Volk mit der deutschen Staatsangehörigkeit. Staatenlos/
    Vogelfrei
  !!! Das gleichgeschaltete Volk ist seit dem 08.12.2010 staatenlos !!!  
     
  Von der BRD ausgehend, über die EU ausgeführt, der Beginn der  
  Versklavung der Europäischen Völker durch Auflösung der Nationalitäten.  
  Vorbereitung der einheilichen Staatsangehörigkeit = EU  
     
  !!! Gleichschaltung aller Volker in der EU / keine nationale Identität !!!  

 

 

 

 

 

 

 

Großdeutsches Reich: BRD: EU:

Erweiterung des deutsche Staats- rechtsnachfolger des Versklavung der Europäischen gebiet mit dem Anschluß Österreichs. Großdeutschen Reichs. Völker durch Auflösung der N.

Kolonie / Reichsangehörigkeit Staatenlos / Vogelfrei "EU-Staatsangehörigkeit"