<-zurück

 

 

 

 

 

 

 

 Deutsches Reich:                                                                             Großdeutsches Reich:

ist das europäische Kernland einschließlich seiner                                 Erweiterung der deutschen Staats-  Schutzgebiete bis zur Abtretung an den Völkerbund 1920                     Gebiet mit dem Anschluß Österreichs

Ausland / Kolonie (Deutsch) Kolonie / Reichsangehörigkeit


Geschichtliche Entwicklung der Reichsangehörigkeit von 1913 bis 2010


1919 Die deutschen Kolonien befinden sich im Ausland  
     
1919 RuStAG Ausland oder Inland - Doppelte Staatsangehörigkeit  
  deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat Inland/Heimat
  oder  
  die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt. Ausland/Kolonie
     
1928 Dr. Walter Schätzel:  
  Die unmittelbare Reichsangehörigkeit ist ein Produkt der auswärtigen  
  und kolonialen Ausdehnung des Reiches. Sie ist trotz des Verluste des  
  deutschen Kolonialreiches nicht von selbst fortgefallen. Ausland/Kolonie
     
1920 werden die deutschen Kolonien an den Völkerbund abgetreten.  
     
1934 Deutschland (das Kernland) wird selbst zu Kolonie.  
     
1934 Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 05.02. RGBI. I S85 Ausland/Kolonie
  Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit StAG = R = Reichs-
    angehörigkeit
1936 neue Auflage Neues Staatsrecht Seite - 54. II 1.a) R = StAG  
  Die Reichsangehörigkeit wird unmittelbar als deutsche Staatsangehörigkeit Reichs-
  erworben. angehörigkeit
    =
2010 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG 1913) BGBI. I S. 1864 08.12.2010 Kolonialrecht
  BGBI. Teil III  
  102.2 R = StAG 1934 Reichsangehörigkeit = unmittelbare deutsche  
  Staatsangehörigkeit, ist beseitigt.  
  102.1 StAG 1913 unmittelbare deutsche Staatsangehörigkeit ?  
     
  §1 Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche  
  Staatsangehörigkeit besitzt.  
  §2Deutscher ist wer die unmittelbare Reichsangehörigkeit besetzt.  
  (weggefallen 1999)  
     
  1913 Die unmittelbare Reichsangehörigkeit ist für die auswärtigen Kolonien  
     
  Deutschland wird selbst zu Kolonie.  
     
  1934 Die unmittelbare deutsche Staatsangehörigkeit ist die  
  Reichsangehörigkeit für die Kolonie Deutschland.  
     
  2010 Die Reichsangehörigkeit (unmittelbare deutsche Staatsangehörigkeit)  
  wurde beseitigt. Kolonialrecht
    =
  Die BRD täuscht das deutsche Volk mit der deutschen Staatsangehörigkeit. Staatenlos/
    Vogelfrei
  !!! Das gleichgeschaltete Volk ist seit dem 08.12.2010 staatenlos !!!  
     
  Von der BRD ausgehend, über die EU ausgeführt, der Beginn der  
  Versklavung der Europäischen Völker durch Auflösung der Nationalitäten.  
  Vorbereitung der einheilichen Staatsangehörigkeit = EU  
     
  !!! Gleichschaltung aller Volker in der EU / keine nationale Identität !!!  

 

 

 

 

 

 

 

Großdeutsches Reich: BRD: EU:

Erweiterung des deutsche Staats- rechtsnachfolger des Versklavung der Europäischen gebiet mit dem Anschluß Österreichs. Großdeutschen Reichs. Völker durch Auflösung der N.

Kolonie / Reichsangehörigkeit Staatenlos / Vogelfrei "EU-Staatsangehörigkeit"


 

 

 

 

 

 

 

Deutschland:                                                            Deutsches Reich:

Deutschland ist das europäische                                ist das europäische Kernland einschließlich seiner         Kernland in den Grenzen                                           Schutzgebiete                                                            von 1871 - 1918

Inland / Heimat                                                                                   Ausland / Kolonie


Geschichtliche Entwicklung der Reichsangehörigkeit von 1870 bis 1913


1870 (BuStAG) vom 01. Juni 1870 (BGBl. S. 498) Inland
  §1. Die Bundesangehörigkeit wird durch die Staatsangehörigkeit in  
  einem Bundesstaate erworben und erlischt mit deren Verlust.  
     
1871 (RuStAG) 01 vom 22. April 1871 (RGBI. S. 87) Inland
  §1. Die Reichsangehörigkeit wird durch die Staatsangehörigkeit in  
  einem Bundesstaate erworben und erlischt mit deren Verlust.  
     
1884 Erwerb von Kolonieen bis 1888  
     
1906 Die Staatsangehörigkeit in den Kolonieen erläutert von Dr. Herbert Hauschild  
  Die Reichs- und Staatsangehörigkeit als Grundlage des RG von 01.06.1870  
  Ausland / Inland Wo bleibt da die Logik?  
  Fazit: es gab keine klare Unterscheidung zwischen dem Inland (Kernland)  
  und dem Ausland also den Schutzgebieten (Kolonieen).  
  Aufgrund dieser Tatsache wurde das RuStAG noch einmal überarbeitet.  
     
1913 (RuStAG) 02 vom 22. Juli 1913  
  §1. Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat
Inland/Heimat
  oder  
  die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt. Ausland/Kolonie
  RuStAG - Doppelte Staatsangehörigkeit - Entweder Ausland oder Inland  
     
1913 RuStAG 1913 erläutert von Hermann Weck  
     
  Staatsangehörigkeit Inlnad/Heimat
  Reichsangehörigkeit Inlnad/Heimat
  Unmittelbare Reichsangehörigkeit Ausland/Kolonie
     
  Die drei Begriffe kann man nur verstehen, wenn man die Grundlage der  
  deutschen Staatsverfassung kennt. Diese Grundlagen sind für den  
  Rechsunkundigen nicht leicht zu erfassen. Sie weichen von den im Volk  
  herrschenden Vorstellungen erheblich ab.  
     
1928 Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht erläutert von Dr. Walter Schätzel  
     
  5. Mittelbare und unmittelbare Reichsangehörigkeit  
  Das StAngG. von 1870 kannte nur die mittelbare Reichsangehörigkeit Inland
     
  Die unmittelbare RAng. ist ein Produkt der auswärtigen und kolonialen  
  Ausdehnung des Reiches. Sie ist trotz des Verlustes des deutschen  
  Kolonialreiches nicht von selbst fortgefallen (Ausland). Ausland

weiter ->