Den Führerschein des Deutschen Reiches kann jeder Bürger, der im Besitz einer Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse ist oder erfolgreich die Fahrprüfung für die entsprechende Klasse abgelegt hat, beantragen. Die Ausgabe von Führerscheinen ist jedoch an das Vorliegen wenigstens eines gültigen Dokumentes gekoppelt.
Der Reichsführerschein ist als PVC-Karte mit den Maßen (Breite) 85 x (Höhe) 54 x (Dicke) 0,8mm ausgeführt.
Auf der Vorderseite befindet sich eine sog. maschinenlesbare Zone mit mehreren Prüfziffern, um die Authentizität des Dokumentes feststellen zu können. Diese ergeben sich aus bestimmten Daten auf dem Dokument, die in der Druckerei errechnet und mitgedruckt werden.
Die Vorderseite des RFS
Die Rückseiteseite des RFS
Die Geltungsdauer des Führerscheins ist grundsätzlich unbegrenzt, wird aber aus Sicherheitsgründen in Anbetracht der heutigen Verkehrslage bis zu dem Tage befristet, an dem der Inhaber sein 70. Lebensjahr vollendet. Es wird dabei erwogen, daß der Gesetzgeber eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung vorschreibt, die dann turnusmäßig absolviert werden muß. Wir wollen durch diese Maßnahme eine möglicherweise kommende gesetzliche Regelung durch die ansonsten unbegrenzte Geltungsdauer der Führerscheine nicht ausschließen. Nach dem 70. Lebensjahr werden die Führerscheine für eine Geltungsdauer von 5 Jahren ausgegeben.
Hinweis: Die Abbildungen auf unserer Seite und der Ihnen ausgestellte Führerschein sieht wegen dem Verhindern von Nachahmern in einigen Details geringfügig anders aus.
Hier können Sie den Reichsführerschein beantragen.
Der dtsche RKR
info zu RRP
Herzlich willkommen auf den Seiten der Reichsmeldestelle der Exil-Regierung Deutsches Reich,
Sie interessieren sich für unsere Dokumente und möchten wissen, weshalb es gerade diese Dokumente sind, die Sie auf Ihrem Weg in die persönliche Souveränität weiterbringen? Weshalb Sie überhaupt Dokumente benötigen und z.B. eine internationale Geburtsurkunde, selbst mit Apostille, nicht genügt, um das Deutsche Reich wieder zu beleben?
Was war das Deutsche Kaiserreich und weshalb führt der Weg nicht über den Freistaat? Zur Beantwortung dieser Frage lesen Sie bitte nach unter: Bundesstaat oder Freistaat, das ist hier die Frage?
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1973 (BverfG-Urteil) wird festgestellt, daß das Deutsche Reich nicht untergegangen ist, jedoch mangels Organisation nicht handlungsfähig ist.
Wie kann es organisiert werden, um wieder handlungsfähig zu sein? Was fehlt dem Deutschen Reich?
Es hat keine Staatsangehörigen, die diese Handlungsfähigkeit wieder herstellen können.
Sie alle besitzen eine Staatsangehörigkeit, die Ihnen jedoch seit der Weimarer Republik verschwiegen wird. Sie besitzen also eine latente „verborgene“ Staatsangehörigkeit. Diese wird Ihnen automatisch über Ihre Abstammung vererbt.
Verbunden mit dieser Staatsangehörigkeit sind Ihre Rechte, aber auch Pflichten in einem Staat. Momentan sind Sie staatenlos und besitzen keine Rechte, Sie können sie auch nirgendwo einklagen, denn einen Staat BRD gibt es nicht. Deshalb kann man mit Ihnen so verfahren, wie es die BRD täglich praktiziert.
Möchten Sie Ihre Rechte wiederhaben und einen Staat, bei dem Sie diese Rechte einfordern können und der Sie gegen Machtmißbrauch und Willkür schützt, müssen Sie sich Ihre Staatsangehörigkeit zurück holen, Sie müssen sich selbst quasi aus dem „Dornröschenschlaf“ holen und damit auch das Deutsche Kaiserreich aus dem „Koma-Schlaf“ erwecken.
Da man Ihnen die latente (verborgene) Staatsangehörigkeit nicht wegnehmen kann – auch die BRD ist nach wie vor an das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz RuStAG von 1913 gebunden -, können Sie diese für sich selbst wieder in Anspruch nehmen.
Dazu benötigen Sie Ihre Abstammung rückwirkend bis 1914. Sie betreiben also „Ahnenforschung“, die für viele sehr interessant ist. Sie beschäftigen sich automatisch mit Ihrer Familie, Ihren Wurzeln.
Im Deutschen Kaiserreich besaßen Sie mit Geburt den Status einer natürlichen Person mit ihren Rechten und Pflichten. Niemand konnte Ihnen diesen Status nehmen und auch der Staat war an seine Pflichten gebunden.
Das Deutsche Kaiserreich besaß eine bisher unübertroffene Sozialgesetzgebung, schützte auf vorbildliche Weise Firmen und Unternehmen, hatte einen Steuersatz bis maximal 10 % des Einkommens – heute bleiben uns gerade mal 10 % vom Einkommen.
Es besaß eine Rechtssprechung, in der es noch Gerechtigkeit gab, Willkürakte ausgeschlossen waren. Reglementierungen und Verbote wurden auf das Notwendigste beschränkt. Es gab keine überbordende Bürokratie und keinen „Regelunswahn“ wie es heutztage in allen Bereichen ist.
In diesem Staat gab es noch Beamte, die in ihrer Pflichterfüllung von diesem geschützt wurden und klare Rechtsvorgaben als Handlungsbasis besaßen.
In den Gemeinden sorgte man sich darum, daß jeder Mann seine Familie ernähren konnte, die Armenunterstützung so gering wie möglich gehalten wurde. Sie waren dort keine „Nummer“ wie hier in Hartz IV und konnten auch nicht nach Belieben sanktioniert und durch die „Welt“ geschickt werden. Sie waren in ihrer Gemeinde fest integriert, konnten entsprechend ihrer Fähigkeiten zum Staatsbürger werden und sogenannte „Ehrenrechte“ erhalten, die gleichzeitig mit Pflichten versehen waren. Achtung, Respekt und Würde waren selbstverständlich, ebenso wie gegenseitige Hilfe, Gemeinschaftssinn, Familiensinn. Gemeinden waren das kleinste Glied und hatten eine sehr hohe Entscheidungsbefugnis. Hier waren genau IHRE Vorstellungen und Wünsche gefragt, SIE und Ihre Familie waren wichtig. Alle Berufe waren so nah wie möglich vor Ort, ein funktionierendes „Selbsterhaltungssystem“.
Doch um all dies wieder erhalten zu können, den Teufelskreis der Isolation, der Rechtlosigkeit, der Willkür zu durchbrechen, liegt es allein bei Ihnen, sich Ihre Rechte wieder zu holen.
Begeben Sie sich auf „Ahnenforschung“, belegen Sie Ihre Abstammung anhand von Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunden Ihrer Vorfahren.
Für Fragen steht Ihnen ein Amtsträger der Exil-Regierung Deutsches Reich zur Seite.
Nach erfolgter Prüfung der Staatsangehörigkeit bestätigt Ihnen die Exil-Regierung Deutsches Reich Ihre bisher latente Staatsangehörigkeit und ermöglicht Ihnen damit, als Staatsangehöriger des Deutschen Reiches die einzelnen Gliedstaaten wieder ins Leben zu rufen und somit das Deutsche Reich in die Handlungsfähigkeit zu führen.
Die Exil-Regierung Deutsches Reich besitzt den völkerrechtlichen Status, eine solche Prüfung und Bestätigung Ihrer Staatsangehörigkeit durchführen zu dürfen.
Eine internationale Geburtsurkunde (auch mit Apostille) befähigt Sie ins Ausland reisen zu können, sie verleiht Ihnen jedoch keine Staatsangehörigkeit! Sie sind noch immer staatenlos und damit rechtlos. Sie können damit auch keine Handlungsfähigkeit des Deutschen Reichs herstellen.
Wenn Sie wieder eine lebenswerte Zukunft, ein selbstbestimmtes und bewußtes Leben mit Werten haben möchten und an der einmaligen Geschichtskorrektur der Wiederherstellung unserer Heimat beteiligt sein möchten, dann nutzen Sie diese Chance zur Neugestaltung unserer Zukunft – beantragen Sie Ihre Feststellung auf Staatsangehörigkeit
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Gebühren
Dokument Preis (ermäßigt *) Personenausweis 50 € 25 € * - Wenn Sie sich in einer Ausbildung/Lehre befinden; Student oder Hartz IV beziehen, erhalten Sie den Reichspersonenausweis ermäßigt. Bitte dann hier den Haken setzen. Hinweis: Ein Nachweis wird verlangt, z.B: Studentenausweis, Hartz IV Bescheinigung etc.
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