Herzlich willkommen auf den Seiten der Reichsmeldestelle der Exil-Regierung Deutsches Reich,

Sie interessieren sich für unsere Dokumente und möchten wissen, weshalb es gerade diese Dokumente sind, die Sie auf Ihrem Weg in die persönliche Souveränität weiterbringen? Weshalb Sie überhaupt Dokumente benötigen und z.B. eine internationale Geburtsurkunde, selbst mit Apostille, nicht genügt, um das Deutsche Reich wieder zu beleben?

Was war das Deutsche Kaiserreich und weshalb führt der Weg nicht über den Freistaat? Zur Beantwortung dieser Frage lesen Sie bitte nach unter: Bundesstaat oder Freistaat, das ist hier die Frage?

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1973 (BverfG-Urteil) wird festgestellt, daß das Deutsche Reich nicht untergegangen ist, jedoch mangels Organisation nicht handlungsfähig ist.

Wie kann es organisiert werden, um wieder handlungsfähig zu sein? Was fehlt dem Deutschen Reich?

Es hat keine Staatsangehörigen, die diese Handlungsfähigkeit wieder herstellen können.

Sie alle besitzen eine Staatsangehörigkeit, die Ihnen jedoch seit der Weimarer Republik verschwiegen wird. Sie besitzen also eine latente „verborgene“ Staatsangehörigkeit. Diese wird Ihnen automatisch über Ihre Abstammung vererbt.

Verbunden mit dieser Staatsangehörigkeit sind Ihre Rechte, aber auch Pflichten in einem Staat. Momentan sind Sie staatenlos und besitzen keine Rechte, Sie können sie auch nirgendwo einklagen, denn einen Staat BRD gibt es nicht. Deshalb kann man mit Ihnen so verfahren, wie es die BRD täglich praktiziert.

Möchten Sie Ihre Rechte wiederhaben und einen Staat, bei dem Sie diese Rechte einfordern können und der Sie gegen Machtmißbrauch und Willkür schützt, müssen Sie sich Ihre Staatsangehörigkeit zurück holen, Sie müssen sich selbst quasi aus dem „Dornröschenschlaf“ holen und damit auch das Deutsche Kaiserreich aus dem „Koma-Schlaf“ erwecken.

Da man Ihnen die latente (verborgene) Staatsangehörigkeit nicht wegnehmen kann – auch die BRD ist nach wie vor an das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz RuStAG von 1913 gebunden -, können Sie diese für sich selbst wieder in Anspruch nehmen.

Dazu benötigen Sie Ihre Abstammung rückwirkend bis 1914. Sie betreiben also „Ahnenforschung“, die für viele sehr interessant ist. Sie beschäftigen sich automatisch mit Ihrer Familie, Ihren Wurzeln.

Im Deutschen Kaiserreich besaßen Sie mit Geburt den Status einer natürlichen Person mit ihren Rechten und Pflichten. Niemand konnte Ihnen diesen Status nehmen und auch der Staat war an seine Pflichten gebunden.

Das Deutsche Kaiserreich besaß eine bisher unübertroffene Sozialgesetzgebung, schützte auf vorbildliche Weise Firmen und Unternehmen, hatte einen Steuersatz bis maximal 10 % des Einkommens – heute bleiben uns gerade mal 10 % vom Einkommen.

Es besaß eine Rechtssprechung, in der es noch Gerechtigkeit gab, Willkürakte ausgeschlossen waren. Reglementierungen und Verbote wurden auf das Notwendigste beschränkt. Es gab keine überbordende Bürokratie und keinen „Regelunswahn“ wie es heutztage in allen Bereichen ist.

In diesem Staat gab es noch Beamte, die in ihrer Pflichterfüllung von diesem geschützt wurden und klare Rechtsvorgaben als Handlungsbasis besaßen.

In den Gemeinden sorgte man sich darum, daß jeder Mann seine Familie ernähren konnte, die Armenunterstützung so gering wie möglich gehalten wurde. Sie waren dort keine „Nummer“ wie hier in Hartz IV und konnten auch nicht nach Belieben sanktioniert und durch die „Welt“ geschickt werden. Sie waren in ihrer Gemeinde fest integriert, konnten entsprechend ihrer Fähigkeiten zum Staatsbürger werden und sogenannte „Ehrenrechte“ erhalten, die gleichzeitig mit Pflichten versehen waren. Achtung, Respekt und Würde waren selbstverständlich, ebenso wie gegenseitige Hilfe, Gemeinschaftssinn, Familiensinn. Gemeinden waren das kleinste Glied und hatten eine sehr hohe Entscheidungsbefugnis. Hier waren genau IHRE Vorstellungen und Wünsche gefragt, SIE und Ihre Familie waren wichtig. Alle Berufe waren so nah wie möglich vor Ort, ein funktionierendes „Selbsterhaltungssystem“.

Doch um all dies wieder erhalten zu können, den Teufelskreis der Isolation, der Rechtlosigkeit, der Willkür zu durchbrechen, liegt es allein bei Ihnen, sich Ihre Rechte wieder zu holen.

Begeben Sie sich auf „Ahnenforschung“, belegen Sie Ihre Abstammung anhand von Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunden Ihrer Vorfahren.

Für Fragen steht Ihnen ein Amtsträger der Exil-Regierung Deutsches Reich zur Seite.

Nach erfolgter Prüfung der Staatsangehörigkeit bestätigt Ihnen die Exil-Regierung Deutsches Reich Ihre bisher latente Staatsangehörigkeit und ermöglicht Ihnen damit, als Staatsangehöriger des Deutschen Reiches die einzelnen Gliedstaaten wieder ins Leben zu rufen und somit das Deutsche Reich in die Handlungsfähigkeit zu führen.

Die Exil-Regierung Deutsches Reich besitzt den völkerrechtlichen Status, eine solche Prüfung und Bestätigung Ihrer Staatsangehörigkeit durchführen zu dürfen.

Eine internationale Geburtsurkunde (auch mit Apostille) befähigt Sie ins Ausland reisen zu können, sie verleiht Ihnen jedoch keine Staatsangehörigkeit! Sie sind noch immer staatenlos und damit rechtlos. Sie können damit auch keine Handlungsfähigkeit des Deutschen Reichs herstellen.

Wenn Sie wieder eine lebenswerte Zukunft, ein selbstbestimmtes und bewußtes Leben mit Werten haben möchten und an der einmaligen Geschichtskorrektur der Wiederherstellung unserer Heimat beteiligt sein möchten, dann nutzen Sie diese Chance zur Neugestaltung unserer Zukunft – beantragen Sie Ihre Feststellung auf Staatsangehörigkeit

Pass-Karte was bedeutet das?

Wenn Sie beginnen sich mit dieser Entscheidung, eine Pass-Karte des Deutschen Kaiserreiches zu beantragen, sollten Sie wissen, welche praktischen Auswirkungen damit verbunden sind.

  1. 1.    Wo stehe ich heute?

In der Regel sind Sie im Besitz eines Personalausweises der Bundesrepublik Deutschland (BRD). Möglicherweise wissen Sie, daß Sie sich im Rechtsstatus einer juristischen Person (genauer: eines Sklaven) befinden. Sie sind also eine „Sache“ und stehen in einem Verhältnis zur BRD, in dem Sie durch Ihre Unterschrift auf dem Personalausweis Ihre Freiheitsrechte (Vorname groß geschrieben) und Ihre Bürgerrechte (Name groß geschrieben) für die Gültigkeitsdauer dieses Ausweises an die BRD abgetreten haben.

  1. 2.    Was verändert sich?

Mit der Beantragung der Pass-Karte ebnen Sie den Weg vom Rechtsstatus der juristischen Person in den Rechtsstatus der natürlichen Person. Dies sollte außerdem mit der Abgabe einer Personenstandserklärung untermauert sein, damit die BRD in Deutschland informiert ist, daß sie wieder eine „Sache“ weniger zu verwalten hat. Das können Sie an der Schreibweise ihres Vor- und Familiennamens (Anfangsbuchstabe groß geschrieben - der Rest klein) erkennen. Also gewährt Ihnen der Staat Deutsches Reich ihre Freiheits- und Bürgerrechte.

Auch in diesem Rechtsstatus stehen sie im Verhältnis eines privaten Vertrages mit dem Staat Deutsches Reich. Sie sind Staatsbürger und erkennen die Verfassungs- und allgemeinen Rechtsgrundlagen, sowie die Verwaltung des Staates an.

Im Gegensatz zum Rechtsstatus der juristischen Person,  werden ihnen hier ihre Grundrechte durch den Staat gesichert. Auch das staatliche BGB greift als Recht und wird als staatliches Recht angewendet.

  1. 3.    Was ergibt sich daraus?

Sie erlangen damit das Recht auf eine Staatsangehörigkeit und damit das Recht auf Heimat, was durch ein Unternehmen namens BRD nicht gewährt werden muß!

Als Staatsangehöriger und oder Staatsbürger erwerben Sie die Rechte (Ehrenrechte), die es Ihnen erst ermöglichen, Ihrem Heimatstaat als Bestandteil des Staatsvolkes zur Verfügung zu stehen. Sind Sie diesen Schritt gegangen, können Sie Ihren Heimatstaat neu organisieren.

In diesem Fall ist es hilfreich, zu wissen, wofür Sie selbst sich einsetzen wollen und Erwartungshaltungen gegen Eigeninitiative auszutauschen. Tun Sie das, was der Natur des Menschen zugrunde liegt, entfalten und entwickeln Sie sich, anstatt sich zu begrenzen.

 

Vorderseite der Pass-Karte

 

 

Rückseite der Pass-Karte

 

Den Führerschein des Deutschen Reiches kann jeder Bürger, der im Besitz einer Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse ist oder erfolgreich die Fahrprüfung für die entsprechende Klasse abgelegt hat, beantragen. Die Ausgabe von Führerscheinen ist jedoch an das Vorliegen wenigstens eines gültigen Dokumentes gekoppelt. 

Der Reichsführerschein ist als PVC-Karte mit den Maßen (Breite) 85 x (Höhe) 54 x (Dicke) 0,8mm ausgeführt. 

Auf der Vorderseite befindet sich eine sog. maschinenlesbare Zone mit mehreren Prüfziffern, um die Authentizität des Dokumentes feststellen zu können. Diese ergeben sich aus bestimmten Daten auf dem Dokument, die in der Druckerei errechnet und mitgedruckt werden.

Die Vorderseite des RFS

 

Die Rückseiteseite des RFS

 

Die Geltungsdauer des Führerscheins ist grundsätzlich unbegrenzt, wird aber aus Sicherheitsgründen in Anbetracht der heutigen Verkehrslage bis zu dem Tage befristet, an dem der Inhaber sein 70. Lebensjahr vollendet. Es wird dabei erwogen, daß der Gesetzgeber eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung vorschreibt, die dann turnusmäßig absolviert werden muß. Wir wollen durch diese Maßnahme eine möglicherweise kommende gesetzliche Regelung durch die ansonsten unbegrenzte Geltungsdauer der Führerscheine nicht ausschließen. Nach dem 70. Lebensjahr werden die Führerscheine für eine Geltungsdauer von 5 Jahren ausgegeben. 

Hinweis: Die Abbildungen auf unserer Seite und der Ihnen ausgestellte Führerschein sieht wegen dem Verhindern von Nachahmern in einigen Details geringfügig anders aus.

Hier können Sie den Reichsführerschein beantragen.

Die Kinderpass-Karte für Personen unter 16 Jahre des Deutschen Reiches kann jede Person, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, beantragen. Es ist die Zustimmung des Erziehungsberechtigten oder Vormundes notwendig. Es ist möglich, auf der Rückseite eine Telefonnummer für den Kontakt mit den Eltern des Kindes abzudrucken. Dies ist empfehlenswert, falls Behörden die Eltern des Heranwachsenden kontaktieren müssen. 

Die Pass-Karte für Kinder ist als PVC-Karte mit den Maßen (Breite) 85 x (Höhe) 54 x (Dicke) 0,8mm ausgeführt. 

Auf der Vorderseite befindet sich eine sog. maschinenlesbare Zone mit mehreren Prüfziffern, um die Authentizität des Dokumentes feststellen zu können. Diese ergeben sich aus bestimmten Daten auf dem Dokument, die in der Druckerei errechnet und mitgedruckt werden.

Die Vorderseite des RKA

 

Die Rückseiteseite des RKA

 

Die Geltungsdauer beträgt:

Die Geltungsdauer der Personenausweise für Personen unter 16 Jahre ist grundsätzlich auf 2 Jahre beschränkt, da sich das Aussehen und die Größe bei jugendlichen Personen durch den Wachstumsprozeß wesentlich stärker als bei Erwachsenen ändern.

Hinweis: Die Abbildungen auf unserer Seite und der Ihnen ausgestellte Personenausweis für Kinder sehen wegen Verhinderung von Nachahmern in einigen Details geringfügig anders aus.

Hier können Sie die Kinderpass-Karte beantragen.

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    Dokument              Preis              (ermäßigt *)
    Personenausweis                                            50 € 25 €
         
         
         
         
         
         
         
         

    * - Wenn Sie sich in einer Ausbildung/Lehre befinden; Student oder Hartz IV beziehen, erhalten Sie den Reichspersonenausweis ermäßigt. Bitte dann hier den Haken setzen. Hinweis: Ein Nachweis wird verlangt, z.B: Studentenausweis, Hartz IV Bescheinigung etc.

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